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06.01.2012
Gemeinde stark machen - Der Zeitplan zur Kirchenvorstandwahl
Viele Dinge müssen für die Wahl bedacht werden und unterliegen einem festgelegten Zeitplan. Damit Sie einen Überblick erhalten, was alles in den Blick genommen werden muss, finden Sie hier eine Zeittafel. Falls Sie überlegen, ob Sie zum ersten Mal kandidieren möchten, finden Sie hier auch einen Hinweis darauf, bis wann Sie Ihre Kandidatur bekannt geben müssen.

08.01.2012
Die Wahl wird das erste Mal abgekündigt. Ab jetzt liegt die Wählerliste offen und Wahlvorschläge können eingereicht werden.

30.01.2012
Dies ist der letzte Tag, um noch Wahlvorschläge einzureichen. Auf dem Wahlvorschlag müssen übrigens zehn Gemeindemitglieder unterschreiben, um so zu dokumentieren, dass sie den Vorschlag unterstützen.

26.02.2012
Jetzt sollten die Wahlbenachrichtigungskarten bei Ihnen eingetroffen sein. Falls Sie keine erhalten haben sollten, können Sie bis zum 28. Februar 2012 eine Berichtigung der Wählerliste beantragen.

04.03.2012
An diesem Sonntag und am nächsten Sonntag werden die Kandidaten abgekündigt. Außerdem wird auf den Wahltermin hingewiesen, sowie auf die Möglichkeit der Briefwahl.

15.03.2012
Um 24 Uhr läuft die Antragsfrist für die Briefwahl ab.

18.03.2012
In allen Kirchengemeinden findet die Wahl statt. Die Orte und die Zeiten, in denen Sie Ihren Stimmzettel abgeben können, sind auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegeben. Vielleicht findet in Ihrer Kirchengemeinde ja auch eine Wahlparty statt. Oder es gibt andere Aktionen rund um die Wahl. Auf jeden Fall freuen wir uns, wenn Sie sich an der Wahl beteiligen!

25.03.2012
In den Gottesdiensten wird das Ergebnis der Wahl bekannt gegeben. Wenn Sie den Eindruck gewonnen haben, es ist bei der Wahl nicht alles mit rechten Dingen zugegangen, dann können Sie bis zum 2. April 2012 Beschwerde einlegen und die Wahl anfechten.

28.04.2012
Bis zu diesem Termin entscheidet der Kirchenkreisvorstand, welche Frauen und Männer in die jeweiligen Kirchenvorstände berufen werden, weil niemand auf ihre Kompetenz verzichten mag. Auch gegen die Berufung kann nach der Abkündigung am 29. April 2012 bis zum 7. Mai 2012 Beschwerde eingelegt werden.

Juni 2012
In diesem Monat werden in allen Kirchengemeinden die neuen Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher in ihr Amt eingeführt. Zu diesem besonderen Gottesdienst sind natürlich alle herzlich eingeladen. Denn damit zeigen Sie, dass Sie die Bereitschaft zum Engagement und die Arbeit selbst gerne unterstützen.
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Ev.-luth. Kirchenkreis Osterholz-Scharmbeck  -  Kirchenstraße 5  -  27711 Osterholz-Scharmbeck  -  E-Mail: info@kirchenkreis-osterholz.de