Kandidaten gesucht für die Kirchenvorstandswahlen 2024

Machen Sie mit und setzen Sie sich für Projekte ein, wofür Ihr Herz schlägt

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Anna Burmeister und Matthias Wehling von der Landeskirche Hannover

Die Kirchenvorstandswahlen 2024 finden zwar erst im nächsten Jahr statt, werfen allerdings schon jetzt ihre Schatten voraus. Neue Regularien sind einzuhalten, neue Kandidaten gilt es zu gewinnen. Unterstützung ist vonnöten und deswegen waren Anna Burmeister und Matthias Wehling von der Landeskirche Hannover zu Gast in der Martinskirche in Lilienthal, um den Mitgliedern der Kirchenvorstände der einzelnen Gemeinden im Kirchenkreis Osterholz-Scharmbeck auf das neue Verfahren zur Kirchenvorstandswahl hinzuweisen.

Zum ersten Mal wird die Wahl zentral für insgesamt 1.300 Kirchengemeinden aus Hannover gesteuert. Das hierzu erlassene Gesetz bringe viele Vereinfachungen, erklärte Burmeister. So können die Wähler, alle Mitglieder ab 14 Jahren, online, per Brief und per Urnengang ihre Stimmen abgeben. Die Kirchengemeinden selbst können bis zu drei Wahlstationen einrichten und auch eine Mindestwahlzeit gibt es nicht mehr, so dass die Gemeinden bei der Durchführung der Wahl sehr variabel arbeiten können. 

Burmeister: „Die Wahl ist unkompliziert und kostenlos für die Mitglieder. Die Briefwahl kann eine Chance für mehr Wähler sein und online wählen ist einfacher als online-shopping.“ Doch in erster Linie geht es nicht um Wähler, die Kirche möchte auch um Kandidaten werben, viele Amtsinhaber sind schon älter und möchten nicht ein weiteres Mal antreten.

Auch zur Kandidatensuche gibt es eine Menge Vereinfachungen, so müssen diese nicht mehr volljährig sein, sondern zum Stichtag 01.06.2024 (Amtsantritt) das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Amtszeit von sechs Jahren kann auf Wunsch auf die Hälfte reduziert werden. Eine neue Untergrenze mit mindestens drei zu wählenden Kandidaten wurde geschaffen, das Verbot der Familienmitglieder wurde dagegen abgeschafft. Burmeister: „Dies wurde sehr kontrovers diskutiert und letztlich positiv entschieden.“

Die rechtlichen Grundlagen zur Wahl sind in verständlicher Weise online unter kirchemitmir.de dargestellt und somit für jeden nachlesbar. Es sind so viele Stimmen zu verteilen, wie zu Wählende vorhanden sind, maximal sind drei Stimmen für eine Person möglich. Es sollen das 1,5fache an Kandidaten gegenüber den zu Wählenden sein, muss aber nicht.

 Laut Wehling ist die Wahl mit rund 1.700 Stimmzetteln für zwei Millionen Wahlberechtigte eine Herausforderung, bei der die Unterstützung durch die Amtsinhaber vonnöten sei. Diese bekommen Hinweise und Abfolge in Rundbriefen erläutert, um die Statuten einzuhalten, wie beispielsweise die Kandidaten online einzupflegen sind. Wehling: „Die erforderlichen Eingaben sind kein Hexenwerk, da ist nichts schwieriges bei.“ Wehling erläuterte das genutzte Programm und teilte die Termine mit. So sind die Kandidaten bis zum 30.10.23 zu erfassen und am 10.12.2023 werden die Wählerverzeichnisse geschlossen. Eine Fortschreibung ist erstmals nicht mehr möglich. Auch zum Wahltag am 10.03.2024 gebe es noch Informationsmaterial, Schulungen und Anleitungen von der Landeskirche, führte Wehling aus.

Außerdem sollen sie von ihrer Arbeit im Vorstand berichten und damit Werbung für das Ehrenamt machen. Die Landeskirche unterstützt die Kandidaten mit Informationen und Material, welches Kirsten Ludewig am Freitagabend vorstellte. Sie hatte eigens dazu einen Flyer gefertigt, den Sie an die Teilnehmer verteilte. 

Auf der Webseite kirchemitmir.de können Plakate, Flyer, Broschüren und Post-It-Blöcke kostenfrei gefertigt und bestellt werden. Hierzu sind schon Vorlagen vorhanden, ebenso wie zu vorgefertigten Videos, die dann zur Vorstellung bei den Wählern genutzt werden können. Eigene Produkte können mit dem Gestaltungstool Layout-e gefertigt werden.

Es lohnt sich, sich ehrenamtlich in der Kirche zu engagieren. Die Mitglieder des Kirchenvorstandes können sich dort engagieren, wofür ihr Herz schlägt. Sei es in Projekten mit Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen, mit Musik und Kultur, mit Recht und Finanzen oder mit Bauwesen und Personalfragen. Ein Gewinn somit für beide Seiten, für die Kirche und für Sie!