Die Bewahrung der Schöpfung ist ein zentrales Motiv kirchlichen Handelns, um auch den kommenden Generationen eine lebens- und liebenswerte Welt zu hinterlassen.
Die Landeskirche Hannovers (EVLKH) ist sich dieser Verantwortung in zahlreichen gesellschaftlichen Handlungsfeldern bewusst. Eine der größten Herausforderungen dabei ist der Klimawandel. Mit dem Klimaschutzgesetz der EVLKH, das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, leistet die Landeskirche ihren Beitrag zur Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045.
Bereits im Jahr 2021 hat die Synode des Kirchenkreises Osterholz-Scharmbeck eine Lenkungsgruppe eingesetzt, um den Klimaschutz im Kirchenkreis weiter voranzubringen.
Die Arbeit der Lenkungsgruppe ist im Kirchenamt Verden angesiedelt.
Über den Lenkungskreis wurde im Mai 2023 erfolgreich ein Förderantrag für eine sogenannte Einstiegs- und Orientierungsberatung Klimaschutz gestellt. Dadurch bietet sich die Möglichkeit mit der Unterstützung eines qualifizierten Dienstleisters die Anforderungen an die Erarbeitung eines kirchlichen Klimaschutzkonzepts für den Kirchenkreis OHZ zu erarbeiten.
Das Konzept soll die Handlungsfelder energieeffizienter Gebäudebestand, Mobilität, nachhaltige Nutzung von Kirchenland und regional erzeugter Strom aus erneuerbaren Energien betrachten und wird Ende dieses Jahres abgeschlossen.
Auf Basis der Vorgaben des Klimaschutzgesetzes der EVLKH und der bereit gestellten Hilfestellungen wird die Umsetzung im Rahmen eines Pilotvorhabens mit der Kirchengemeinde Lilienthal durchgeführt. Die Erfahrungen werden für den Transfer in die weiteren Kirchengemeinden genutzt.
Bereits jetzt lassen sich folgende Anregungen aus dem Prozess festhalten:
- Das Ausfüllen der Checklisten zur Datenerfassung benötigt Fachwissen, das in den Kirchengemeinden nicht immer vorhanden ist. Mindestens eine Einweisung in die Nutzung der Checklisten oder besser eine fachliche Unterstützung sind sinnvoll.
- Für die Auswahl der Gebäude, die in der Kirchengemeinde näher betrachtet werden, sind klare Kriterien und Vorgaben zu entwickeln.
- Die Kirchengemeinden benötigen Transparenz über bereits vorliegende Informationen, Tools und Hilfestellungen, das Grüne Datenkonto u.a.m. Zudem erschweren wechselnde Zuständigkeiten einen konsistenten Informationsfluss.
- Die Kirchengemeinden benötigen Unterstützung bei der Bewertung der aufgenommenen Daten und den daraus resultierenden Handlungsansätzen. Ihnen fehlt das technische Know-How zur Ableitung sinnvoller Maßnahmen.
- Die Erstellung der Konzepte in den Kirchengemeinden ist aufwändiger und zeitlich umfangreicher als zunächst angenommen, zumal die Aufgaben im KV ehrenamtlich erfolgen.
- Auch wenn ein großer Teil der Bausteine eines Klimaschutzkonzepts übertragbar ist, hat jede Kirchengemeinde ihre individuellen Herausforderungen, die berücksichtigt werden müssen.
Die Einstiegs- und Orientierungsberatung Klimaschutz für den Kirchenkreis Osterholz-Scharmbeck wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Förderkennzeichen 67K26941).
„Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreichen Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist ein Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.“