Wenn die Überweisung nicht ankommt...

Nachricht Kirchenkreis Osterholz-Scharmbeck , 16. Oktober 2025

Mancher hat es gerade erlebt: eine Überweisung wird zurückgewiesen oder zur Überprüfung gestellt, weil der Empfängername nicht mit der IBAN übereinstimmt. Was ist da los? Zum 5. Oktober ist eine neue EU-Verordnung in Kraft getreten, nach der eine Empfängerüberprüfung von den Banken vorgenommen wird. 

Was für mehr Sicherheit dient, führt aktuell bei Mitgliedern der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden des Landkreises zur Verwirrung. Denn vor kurzem wurden Spendenbittbriefe rausgeschickt, bei denen Empfängername und IBAN nicht übereinstimmen.

Darum bitten wir mögliche Spender als richtigen Empfänger zu korrigieren: Kirchenamt in Verden.

Es ist durch den Verwendungszweck sichergestellt, dass die Spenden dennoch der richtigen Gemeinde zugeordnet werden.

Birgit Spörl, stellvertretende Superintendentin: "Wir bedauern, dass die Neuerung gerade in die Zeit fällt, in der viele Gemeindeglieder ihre Kirchen vor Ort gern mit einer zusätzlichen Spende unterstützen und dass wir versäumt haben, dies bei den Überweisungsträgern zu ändern. Wir freuen uns über jeden, der einen zweiten Versuch unternimmt!"